Gemeinde Reilingen Presseinformation

Nr. 3/2016

26.01.2016

Inhalt:

  • Auflagen der Forstverwaltung erfüllt

    • PR Agentur RPM
    • TK Event Gastro Baiertal
    • oelwelt24 olivenoel
    • oelwelt24 sonnenblumenoel
  • Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen III“ (Teil 3)

  • SPENDENAUFRUF

  • Selbstbehauptungstraining für Frauen

  • Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01. Februar 2016

  • Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 04. Februar 2016

Auflagen der Forstverwaltung erfüllt

Vorbau der ehemaligen Forsthütte im Gemeindewald abgebrochen

Die Forstverwaltung hat sich durchgesetzt. Mitarbeiter des Bauhofes haben jetzt einen vor mehr als 30 Jahren errichteten Anbau bei der ehemaligen Forsthütte am Heidelberger Weg wieder entfernt. Damit wurde eine Vorgabe der Forstdirektion Freiburg erfüllt. Sie hatte den Rückbau als Bedingung formuliert, damit der Kindertreff e.V. in räumlicher Nähe den vor fünf Jahren eingerichteten Waldkindergarten um eine zweite Gruppe erweitern kann. Schon beim Bau der Bürgerbegegnungs- und Veranstaltungsstätte war der Gemeinde ein Abbruch nahe gelegt worden.

Die ehemalige Forsthütte steht im Gemeindewald in der Abteilung „Im Hieb“ und ist unmittelbar vom Heidelberger Weg aus einsehbar. Sie war im August 1982 um einen 4,00 x 5,50 Meter großen Anbau erweitert worden. Er sollte bei Waldfesten, die zu dieser Zeit noch dort regelmäßig stattfanden, für Witterungsschutz sorgen. Unter dem schmalen Dachvorsprung der alten Hütte war nämlich kaum Platz, wenn einmal ein Gewitterregen die Feiernden überraschte.

Die erweiterte Nutzfläche entwickelte sich in den Folgejahren zu einem beliebten Rentnertreff. Sie stand aber auch Waldbesuchern als Unterschlupf zur Verfügung. Selbst Wohnsitzlose nahmen gelegentlich den Unterstand in Anspruch und machten es sich dort gemütlich. Seit 2011 wird das unmittelbare Umfeld der Waldhütte durch den Kindertreff genutzt, der dort eine Waldgruppe betreut.

Spätestens mit der Verlagerung der Waldfeste auf einen Standort vor der Autobahnbrücke war der eigentliche Grund für den vorgenommenen Anbau hinfällig. Kein Wunder also, wenn die Forstverwaltung bereits beim Bau der Bürgerbegegnungs- und Veranstaltungsstätte darauf bestanden hatte, dass der Unterstand an der ehemaligen Feierstätte Zug um Zug zurückgebaut wird. Spätestens jetzt führte kein Weg mehr daran vorbei. Die Forstdirektion Freiburg war nur dann bereit, dem Kindertreff eine zweite Waldkindergartengruppe zu gestatten, wenn der umstrittene Anbau den Regelungen der Waldschutzgebietsverordnung untergeordnet und umgehend abgebrochen wird.

Gemeinde Reilingen Neuigkeiten Lokalreporter TVüberregional Reilinger Fernsehen Worldnews German Newsletter

(JD)

Foto: Gemeinde

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen III“ (Teil 3)

Die Förderrichtlinien bei Abbruchmaßnahmen

Mit der Durchführung von sogenannten Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch hat die Gemeinde Reilingen in den letzten 25 Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Ziel dieser Sanierungsmaßnahmen ist die bauliche, funktionale und strukturelle Stärkung des Ortskerns. Im jetzt angelaufenden Verfahren „Ortskern Reilingen III“, räumlich im Oberdorf inklusive zahlreicher Gebäude in der Speyerer-, Hildastraße und Bierkellergasse verortet, haben die dortigen Eigentümer von Wohngebäuden die Chance, bei bestimmten Baumaßnahmen Fördermittel in Form von verlorenen Zuschüssen in Anspruch zu nehmen.

Die Reilinger Nachrichten berichten heute über die Förderung von Abbruchmaßnahmen.

Wann ist eine private Abbruchmaßnahme förderfähig?

Bei Abbruchmaßnahmen handelt es sich um gebietsbezogene Einzelmaßnahmen, die im Rahmen der Durchführung des Gesamtsanierungsverfahrens notwendig sind, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, das Sanierungsgebiet neu zu gestalten und die Umweltbedingungen zu verbessern.

Die Abbruchmaßnahmen sind zu unterscheiden in

– Entkernungsmaßnahmen im Sinne von ersatzlosen Abbrucharbeiten zur Verbesserung der Besonnungs-, Belüftungs- und Belichtungsverhältnisse. In Einzelfällen können Freilegungen auch Voraussetzung zur Realisierung untergeordneter Anbauten sein.

– Baureifmachung im Sinne von Gebäudeabbrüchen als Voraussetzung zur Neubebauung der betreffenden Grundstücke.

Voraussetzung zur Förderung privater Abbruchmaßnahmen ist die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Inhalten der Sanierungskonzeption bzw. der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Die Abbruchmaßnahme muss erforderlich sein, um das Sanierungsziel zu erreichen. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass bauliche Fehlentwicklungen vermieden werden.

Kostenübernahme bis zu 100 Prozent

Entsprechend den Sanierungszielen werden Abbruchmaßnahmen entsprechend ihrer städtebaulichen Zielbestimmung wie folgt gefördert:

– Entkernungsmaßnahmen werden zu 100 % gefördert (volle Kostenübernahme);

– Maßnahmen zur Baureifmachung werden bis zu 80 % gefördert.

Maßnahmen zur Baureifmachung definieren sich aus dem zugehörigen Bebauungsplan bzw. der Sanierungskonzeption durch Festlegung eines Baufensters zur Neubebauung. In diesen Fällen liegt ein wichtiges Sanierungsziel nicht nur im Abbruch der nicht erhaltenswerten Bausubstanz, sondern auch in der maßstabsgerechten Neubebauung.

Diese Neubaumaßnahme ist als Bauverpflichtung Bestandteil der Sanierungsförderung und kann bis zur Höhe der jeweiligen Förderung dinglich im Grundbuch gesichert werden. Im Einzelfall kann die Förderung der Baureifmachung mit Gestaltungsauflagen der Neubaumaßnahme verknüpft werden. Die Bauverpflichtung ist i.d.R. innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß der geförderten Baureifmachung zu realisieren; es gilt die Fertigstellung des Neubauvorhabens.

Städtebaulicher Vertrag, Kostennachweis und Abrechnung

Die Gemeinde Reilingen überlässt die Durchführung der Abbruchmaßnahmen dem vom Eigentümer beauftragten Unternehmer, soweit die zügige und zweckmäßige Durchführung der vertraglich übernommenen Maßnahmen gewährleistet und vertraglich vereinbart ist (Städtebaulicher Vertrag). Als Vertragsgrundlage dienen Kostenvoranschläge geeigneter und zugelassener Fachbetriebe.

Die Gesamtkosten sind spätestens sechs Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme durch Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen nachzuweisen. Eine Neuberechnung des Zuschusses entfällt, sofern die tatsächlich entstandenen Kosten höher als der Kostenvoranschlag liegen. Eine spätere Erhöhung des Zuschusses ist nur möglich, wenn die Gemeinde Reilingen vorher schriftlich zugestimmt hat.

Ergibt die Endabrechnung niedrigere tatsächliche Kosten, wird der Kostenerstattungsbetrag entsprechend gekürzt.

Eigenleistungen werden bei Abbruchmaßnahmen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gefördert. (JD)

Kostenlose Beratungen finden in Form von regelmäßigen Sanierungssprechstunden statt. Ihren Gesprächstermin mit dem Sanierungsbetreuer Diplomingenieur Norbert Geissel vereinbaren Sie bitte mit dem Ortsbauamt (Petra Brandenburger, Ruf 906205/952-253).

SPENDENAUFRUF

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bekanntlich werden wir im Januar etwa 130-140 Menschen, die vor Krieg, Not und Elend in ihrer Heimat geflohen sind, bei uns in Reilingen aufnehmen.

Diese Menschen mussten alles zurücklassen. Einige Ältere unter Ihnen werden sich noch gut erinnern, was Ihnen vor fast 70 Jahren widerfahren ist! Zeigen Sie deshalb Herz für unsere Neuankömmlinge!

Wir, der neu gegründete Arbeitskreis Asyl in Reilingen, bitten Sie deshalb um eine Spende auf das Konto

IBAN DE31 5479 0000 0008 1100 00, BIC GENODE61SPE, bei der Volksbank Kur- und Rheinpfalz, Stichwort Flüchtlinge,

um diesen Menschen helfen zu können. Die Gemeinde Reilingen wird Ihnen auf Wunsch hierfür eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

AK Asyl Reilingen

Selbstbehauptungstraining für Frauen

Kriminalprävention der Polizei bietet die ersten beiden Kurse in Reilingen an

Eine große Unsicherheit macht sich nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln auch im Rhein-Neckar-Kreis breit. Auch aus Schwetzingen und Heidelberg waren in den vergangenen Wochen von Übergriffen zu lesen. Für viele Frauen stellt sich aus gegebenem Anlass die Frage, wie kann ich vermeiden in eine solche Situation zu kommen und wie kann ich mich im Notfall gegen sexuelle Übergriffe wehren?

Die Gemeinde Reilingen hat für die Beantwortung dieser Fragen die Kommunale Kriminalprävention der Polizei Hockenheim beauftragt, Selbstbehauptungstrainings für die Reilinger Bürgerinnen durchzuführen. Das Polizeirevier Hockenheim führt seit Jahren, im Rahmen der „kommunalen Prävention“, Selbstbehauptungskurse für Frauen und Mädchen durch.

Diese Kurse sollen den Teilnehmerinnen die Fähigkeit verleihen, im Alltag, im Beruf, als auch in der Freizeitgestaltung, gewisse Situationen richtig zu beurteilen, sich selbst zu behaupten und Rechtssicherheit zu erlangen, denn Selbstbehauptung beginnt im Kopf.

Die Teilnehmerinnen sollen durch die Kurse erlernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen, Gefahrensituationen zu erkennen, zu beurteilen und entsprechend danach zu handeln.

Durch die speziell dafür geschulten Beamtinnen und Beamten des Polizeirevieres Hockenheim Sabine Grabpwski und Jürgen Völker werden den Teilnehmerinnen Begriffsdefinitionen von Gewalt jeglicher Art vermittelt, Möglichkeiten zur Gewaltvermeidung gemeinsam erarbeitet, sowie Grundtechniken der Selbstverteidigung aufgezeigt.

Die ersten beiden Kurse finden an folgenden Tagen jeweils ab 17.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Reilingen statt:

1.) Mittwoch, den 16.03.2016 (Teil 1) und Mittwoch, den 23.03.2016 (Teil 2)

2.) Dienstag, den 05.04.2016 (Teil 1) und Dienstag, den 12.04.2016 (Teil 2)

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Die Teilnehmerinnenzahl ist auf 15 pro Kurs begrenzt. Die Anmeldungen werden nach Eingangsreihenfolge angenommen. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt 14 Jahre.

Anmeldungen werden ab sofort im Ordnungsamt der Gemeinde Reilingen unter der 06205 952-207 oder per Mail an lena.lawinger@reilingen.de entgegengenommen. Hierfür benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01. Februar 2016

Am Montag, 01.02.2016, um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Bürgersaal, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Die Einwohnerschaft ist hierzu eingeladen.

Tagesordnung

1. Anfragen der Sitzungsbesucher

2. Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2016 (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Kernhaushalt, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung sowie Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

3. Mitteilungen des Bürgermeisters

4. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

6. Bestellung von Urkundspersonen

Die Sitzungsunterlagen können während der üblichen Sprechstunden im Rathaus, Zi. 206 eingesehen werden. Sie sind auch auf der Gemeindehomepage unter www.reilingen.de/2319_DEU_www.php hinterlegt. Vor Beginn der Sitzung wird ein Exemplar der öffentlichen Sitzungseinladung zur Einsicht im Sitzungsaal ausgelegt.

gez. Stefan Weisbrod, Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 04. Februar 2016

Am Donnerstag, den 04. Februar 2016, findet um 18.30 Uhr im Rathaus, Bürgersaal, eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt.

Die Einwohnerschaft ist hierzu eingeladen.

TAGESORDNUNG

1. Anfragen der Sitzungsbesucher

2. Antrag auf Befreiung für die Überschreitung einer Baugrenze durch eine Garage, Leharstr. 4

3. Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Gemeindehauses für die kath. Pfarrgemeinde, Flst. Nr. 143, Hauptstr. 72, Zustimmung zur Abstandsflächenunterschreitung und zur Baulast

4. Zustimmung gem. § 68 Abs. 3 TKG als Träger der Wegebaulast für ein Vorhaben der Telekom

5. Mitteilungen des Bürgermeisters

6. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

7. Bestellung von Urkundspersonen

Die Sitzungsunterlagen können während der üblichen Sprechstunden im Rathaus, Zi. 213, eingesehen werden. Sie sind auch auf der Gemeindehomepage unter www.reilingen.de/2319_DEU_www.php hinterlegt. Vor Beginn der Sitzung wird ein Exemplar der öffentlichen Sitzungseinladung zur Einsicht im Sitzungsaal ausgelegt.

gez. Stefan Weisbrod, Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Reilingen, Hockenheimer Str. 1-3,

68799 Reilingen, Tel. 06205/952-206, Fax. 06205/952-210,

E-Mail: redaktion@reilingen.de,

Internet: www.reilingen.de

www.tvueberregional.de/category/nach-orten/reilingen/

 




 Unsere Werbepartner für diesen Beitrag



Cocktailmixboxbar aus Mühlhausen bei Wiesloch jetzt mieten


www.facebook.com/Cocktailmixbox-Vermietung-1521586954824834/
www.cocktailmixbox.de


IQ Vital Oberhausen Fitness Center
Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie ein kostenloses Probetraining.
Telefon: 07254 9591205
68794 Oberhausen – Rheinhausen (wir befinden uns in Oberhausen)
Marienstrasse 58.

IQ Vital schlauer Fit http://www.-iq-vital-fitness-center


Rewe Rimmler Einkaufszentrum Reilingen

Rewe Rimmler Reilingen: tvueberregional.de / rewe-reilingen/

Rewe Rimmler Facebook: facebook.com/Rewe-Reilingen


Stuhl 24 – Büroeinrichtungen in Wiesloch.

Stuhl 24 Wiesloch: http://stuhl24.de/
Stuhl 24 Facebook: https://www.facebook.com/stuhl24.de?fref=ts


Restaurant Fodys Fährhaus Ladenburg


Fodys Bericht: www.tvueberregional.de/category/tv-sender/fodys-tv-tv-sender/
Fodys Facebook: https://www.facebook.com/fodystv


TVüberregional – Lokalreporter – Für kleines Geld machen wir Sie groß bekannt.


Werbebeispiele: http://www.tvueberregional.de/category/gewerbe/werbung/
Facebook: https://www.facebook.com/tvueberregional


Ihre Werbebotschaft jedem Zuschauer mitteilen !

Reden wir darüber 0176 58717307



Sie haben die Genehmigung alle unsere Filme unbefristet in Ihre Webseiten einzubinden.



Sie benötigen einen Kameramann mit Kamera um eine Hochzeit, Geburtstag oder Taufe filmen zu lassen ? Anruf und Terminvereinbarung unter: 017658717307


    • Besuchen Sie uns zudem in weiteren Sozialnetzwerken und abonnieren Sie uns gratis.
    • Sie dürfen alle unsere Filme in Ihre Webseiten unbefristet einbinden oder im
    • Facebook, Twitter und Google jedem schicken.
    • Liken Sie uns im Facebook, klicken Sie uns an und verpassen Sie keineVeranstaltungstermine mehr – bekommen Sie alles mit was in dieser Region los ist.  www.Facebook.com/TVueberregional
    • oder folgen Sie uns im großen Google plus: „Nehmen Sie uns inIhre Kreise auf“- heißt es hier: https://plus.google.com/u/0/+OliverDoell/posts
    • Haben Sie einen Twitter Account – klicken Sie uns an und folgen Sie uns unauffällig: https://twitter.com/oliverdoell
    • Oder gehen Sie zu unserem Filmarchiv im Youtube, dort können Sie uns gratis abonnieren und bekommen jeden neuen Film per Mail mitgeteilt.  www.youtube.com/oliverdoell
    • Sie haben von uns die Genehmigung alle unsere Filme unbefristet in Ihre Webseiten
    • einzubinden.

  • Go4Diamond, starten Sie ein Geschäft oder treffen Sie Selbstständige zur Beratung, Erfahrungsaustausch
  • Omega3 auch bei Schwangerschaft einnehmen
  • Omega3 gold, Florian Gleich, Gesund ernähren, K Vitamine, EQ
  • LANDHAUSCAFE in Gauangelloch
  • Marketing Campaigning Agentur